Mitgliedschaft

Wir würden uns freuen, auch Sie bald als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen!

Dr. Uli Jakob | Jürgen Mutz | Marc Wernert

Vorstand, TC Weinstadt-Endersbach e.V.

Jahresbeiträge

Familien

(alle Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre in Ausbildung inklusive)

440€

1 Elternteil & Kinder

(alle Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre in Ausbildung inklusive)

280€

Einzelperson ab 18 Jahre (in Ausbildung)

135€

Einzelperson ab 18 Jahre

280€

Ehepaar/ Lebensgemeinschaft

pro Person

220€

Fördermitgliedschaft

(entspricht einer passiven Mitgliedschaft)

70€

Jugendliche Bis 18 Jahre

95€

Zweimitgliedschaft

bis 18 Jahre: 50€
ab 18 Jahre: 150€

Besonderheiten

  • Keine Aufnahmegebühr
  • Kinder bis 10 Jahre zahlen im ersten Jahr 20€
  • Im Jahr des Eintritts kann die Bewirtung und Arbeitsleistung freiwillig erbracht werden.
  • Bei Eintritt nach dem 30.06. wird der Jahresbeitrag für das Aufnahmejahr nur zur Hälfte erhoben.
  • In den Umkleidekabinen können Schränke für 15, – €/Jahr gemietet werden.
  • Stichtag für Altersgrenzen (auch hinsichtlich Bewirtschaftung und Arbeitsstunden) ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.

Laufende Aktionen für Neumitglieder werden automatisch beim Eintritt berücksichtigt. Sehr gerne informiert Sie Herr Wernert über aktuelle Aktionen.

Vereinsdienst

Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 70 Jahren ist verpflichtet jährlich 4 Arbeitsstunden abzuleisten. Jedes Clubmitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass die geleisteten Arbeitsstunden erfasst werden.

Darüber hinaus verpflichten sich alle aktiven Mitglieder zwischen 18 und 70 Jahren 8 Bewirtschaftungsstunden abzuleisten, den Dienst im ausgehängten Bewirtungsplan einzutragen und Veränderungen nach Veröffentlichung dem Veranstaltungsteam mitzuteilen.

Insgesamt sind 12 Stunden Vereinsdienst zu leisten. Es gibt die Möglichkeit Bewirtung und Arbeitsdienst zu tauschen. Die Aufteilung 4/8 ist ein Richtwert.

Bei Verhinderung wird ein Betrag von 17,50 € je nicht geleisteter Stunde fällig. Dieser wird per Lastschrift eingezogen.

Bei auswärtigem Ausbildungswohnsitz (Auszubildende, Studenten/ Schüler, FSJ-/ BFD-Leistende) besteht keine Pflicht zur Bewirtschaftung.

Die Übertragung von Zeitguthaben auf das Folgejahr ist nicht möglich.

Bewirtung

Bei der Bewirtschaftung des Endersbacher und Strümpfelbacher Clubhauses sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Austritt

Der Austritt ist spätestens bis zum 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, siehe Satzung § 5, Absatz 1 Ziff. 2.