Mitgliedschaft

Wir würden uns freuen, auch Sie bald als neues Mitglied in unserem Verein begrüßen zu dürfen!

Dr. Uli Jakob | Jürgen Mutz | Marc Wernert

Vorstand, TC Weinstadt-Endersbach e.V.

Jahresbeiträge

Familien

(alle Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre in Ausbildung inklusive)

460€

1 Elternteil & Kinder

(alle Kinder bis 18 Jahre bzw. bis 25 Jahre in Ausbildung inklusive)

290€

Einzelperson ab 18 Jahre (in Ausbildung)

140€

Einzelperson ab 18 Jahre

290€

Ehepaar/ Lebensgemeinschaft

pro Person

230€

Fördermitgliedschaft

(entspricht einer passiven Mitgliedschaft)

70€

Jugendliche Bis 18 Jahre

100€

Zweimitgliedschaft

bis 18 Jahre: 50€
ab 18 Jahre: 150€

Besonderheiten

  • Keine Aufnahmegebühr
  • Kinder bis 10 Jahre zahlen im ersten Jahr 40€
  • Im Jahr des Eintritts kann der Vereinsdienst (Bewirtung und Arbeitsleistung) freiwillig erbracht werden.
  • Bei Eintritt nach dem 30.06. wird der Jahresbeitrag für das Aufnahmejahr nur zur Hälfte erhoben.
  • In den Umkleidekabinen können Schränke für 15, – €/Jahr gemietet werden.
  • Stichtag für Altersgrenzen (auch hinsichtlich Bewirtschaftung und Arbeitsstunden) ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.

Laufende Aktionen für Neumitglieder werden automatisch beim Eintritt berücksichtigt. Sehr gerne informiert Sie Herr Wernert über aktuelle Aktionen.

Vereinsdienst

Jedes aktive Mitglied zwischen 18 und 69 Jahren ist verpflichtet jährlich 12 Stunden Vereinsdienst abzuleisten. Dabei sollen grundsätzlich 8 Stunden Bewirtung (Clubhaus Endersbach) und 4 Stunden sonstiger Dienst geleistet werden. Ein Tausch ist möglich.

Aktive Mitglieder zwischen 16 und 17 Jahren haben ingesamt 4 STunden Vereinsdienst zu leisten, die nur als sonstiger Dienst geleistet werden können. Aktive Mitglieder zwischen 70 und 74 Jahren haben ingesamt 6 Stunden Vereinsdienst zu leisten; wahlweise als Bewirtung oder sonstiger Dienst.

Bei Verhinderung wird ein Betrag von 20,00 € je nicht geleisteter Stunde fällig. Anhand der in eBusy dokumentierten Stunden werden die Ersatzleistungen abgerechnet und im Dezember mittels Lastschrift eingezogen. Jedes Clubmitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass die geleisteten Stunden erfasst werden. Die Übertragung von Zeitguthaben auf das Folgejahr ist nicht möglich.

Bei einer Zweitmitgliedschaft ist kein Vereinsdienst zu leisten.

Bei auswärtigem Ausbildungswohnsitz (Auszubildende, Studenten/ Schüler, FSJ-/ BFD-Leistende) besteht keine Pflicht zur Durchführung des Vereinsdienstes.

Bewirtung

Bei der Bewirtschaftung des Endersbacher und Strümpfelbacher Clubhauses sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Clubhausmiete

Das Clubhaus wird nur an Vereinsmitglieder vermietet. Die Miete beträgt 200,00 EUR pro Tag (inkl. MwSt.). Für Getränke hat der Mietende selbst zu sorgen. Das Clubhaus ist sauber (inkl. Entsorgung Pfand- und Glasflaschen) bis zum Folgetag um 11:00 Uhr zu verlassen. Eine Anmietungsanfrage bitte an Cordula Mutz via stellen.

Austritt

Der Austritt ist spätestens bis zum 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, siehe Satzung § 5, Absatz 1 Ziff. 2.